2g Regelung ab 24.11.2021

Die neue Verordnung tritt ab dem 24.11.2021 in Kraft. Ab heute müssen wir den verordneten 2G Regelungen Folge leisten.
Für den Besuch unserer Tanzschule ist ein gültiges Impfzertifikat oder ein Nachweis über die Genesung nötig.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die in den Kindergärten und Schulen mehrfach in der Woche an einem Pool-PCR-Test teilnehmen, sind von der 2G Regelung nicht betroffen.
Eltern, die Ihre Kinder zum Kindertanzkurs oder zu einer Probestunde begleiten, unterliegen jedoch ebenfalls der 2G Regelung.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und freuen uns auf Euren Besuch
Das Team der Tanzschule Stadtmüller & Tegtmeyer

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